ATP


Das ATP-Übereinkommen ist ein "Abkommen über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind.

Eine ATP-Bescheinigung benötigen Sie in jedem Fall im internationalen Verkehr für die Beförderung von leichtverderblichen Lebensmitteln. Im nationalen Verkehr immer dann, wenn der Empfänger der Ware es verlangt.


Wird eine ATP-Bescheinigung mit einem Neufahrzeug ausgeliefert wird, ist diese maximal 6 Jahre ab Herstellungsdatum des wärmegedämmten Aufbaus und der Kältemaschine gültig. Nach erfolgter Wiederholungsprüfung wird diese jeweils auf weitere max. 3 Jahre ausgestellt.

Im Namen und Auftrag der ATP-Prüfstelle KISC führen wir an
Ihrem Fahrzeug folgende Prüfungen durch:

ATP Wiederholungsprüfung
regelmäßigen Prüfungen von Temperaturaufzeichnungsgeräten
gemäß Norm DIN EN13486

Vereinbaren Sie einen Termin mit uns.

Wir führen dann einen ATP-Vorab-Check durch und können eventuell auftretende Probleme, die sich nachteilig auf die ATP Prüfung auswirken würden, im Vorfeld in unserer eigenen Werkstatt beseitigen. So ersparen Sie sich unnötige Wege und erhebliche Kosten für eine erneute Vorführung.

Seite drucken zurück Seitenanfang Datenschutz Impressum
ISF Irsfeld Spezialfahrzeuge GmbH | Am Klostergarten 5 | D-54614 Schönecken
Tel.: +49 6553 9266-0 | Fax: +49 6553 9266-30 | E-Mail: Kontakt@ISF-Irsfeld.de